Klassische Stadtpost Berlin

Die Grundlage für die deutsche Privatpost

Die Grundlage für das Gesetz zur Zulassung privater Stadtpost-Anstalten ist in den Folgen des preußisch-österreichischen Krieges (1866) zu suchen. Durch die Einverleibung verschiedener deutscher Königreiche und Herzogtümer, durch das siegreiche Preußen inklusive der Thurn & Taxischen Posthoheit, wurde ein vereinheitlichendes Postgesetz notwendig. Weitere deutsche Staaten, welche nicht zu Preußen gehörten, wurden zur Aufgabe der eigenen Posthoheit und der Eingliederung in den Norddeutschen Postbezirk gedrängt. Im Postgesetz des Norddeutschen Bundes, welches 1871 in den entsprechenden Teilen unverändert in das 1871 folgende Reichspostgesetz aufging, wurde die Privatbeförderung von Sendungsgut wie verschlossenen Briefen und Zeitungen, welche mehr als einmal in der Woche erschienen, gegen Bezahlung ausdrücklich zugelassen.

In Berlin gab es zwischen 1873 und 1929 gleich 12 Stadtpost-Anstalten:

Dadurch wurden von allen Privatpostanstalten Berlins 272 Marken herausgegeben. Zudem noch Unternummern, Farben, Zähnungsvarianten, Probedrucke usw.

 

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