Postfrisch: Ungebrauchte Briefmarken wurden nie verwendet und sind nicht entwertet

Als postfrisch wird eine Marke bezeichnet, wenn sie wie „frisch von der Post“ verausgabt erhalten ist, also keinerlei Mängel aufweist und nicht verwendet wurde. Das heißt sie wurde nicht entwertet. Dies bezieht sich insbesondere auf die einwandfreie Erhaltung des Originalgummis, dieser muss absolut einwandfrei sein. Briefmarken, welche einen Falz haben, sind nicht „postfrisch“. Bezeichnungen wie „postfrisch mit Falz“ sind irreführend und beruhen auf Unkenntnis oder sogar böswilliger Absicht. Hier erfahren Sie, worauf es bei ungebrauchter Erhaltung ankommt.

„Postfrisch“ ist bei ungebrauchten Marken die bestmögliche Erhaltungsform

Bei klassischen Marken ist die ungebrauchte Erhaltung eher eine Ausnahme, solche Marken werden meist höher als im Katalog verzeichnet, bewertet und gehandelt. Bei modernen Marken, also Marken der letzten Jahrzehnte ist eine nicht-postfrische Erhaltung in den meisten Fällen eine eher nicht gefragte Erhaltung.

Allerdings muss man die postfrische Erhaltung immer in Relation zur Zeit sehen. Da die Zeit an Briefmarken nagt, können selbst Briefmarken mit brüchig erhaltenem Gummi postfrisch sein. Auch gibt es – vor allem klassische – Briefmarken, die schon ohne Gummi herausgegeben wurden. Diese gelten natürlich auch ohne Gummi als postfrisch.

Im Folgenden möchten wir Ihnen zwei alte Briefmarken zeigen, die trotz brüchigem Gummi oder ohne Gummi als postfrisch gelten.

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